Aus Volksbank Kirnau eG und Volksbank Krautheim eG wird Volksbank Kirnau-Krautheim eG

Fusion erfolgreich abgeschlossen!

Durch den Zusammenschluss sahen beide Banken die einmalige Chance, aus zwei ähnlich großen Banken eine neue Bank auszurichten mit dem Ziel, die regionale Verbundenheit und die Präsenz vor Ort zu erhalten und zu stärken. Dies insbesondere, da die Strukturen der beiden Banken sehr ähnlich waren und die Herausforderungen bei beiden Häusern in gleichem Maße anstanden. Wir stehen dadurch unseren Kunden weiterhin als starker, verlässlicher und greifbarer Partner zur Verfügung.

Die Volksbank Kirnau-Krautheim eG ist eine leistungsstarke Genossenschaftsbank in unserer Region, die ihren Mitgliedern und Kunden vielfältige und moderne Finanzdienstleistungen bietet und für ihre Mitarbeitenden ein sicherer und attraktiver Arbeitgeber ist. Dafür sind bzw. waren jedoch einige technische Veränderungen notwendig:

Wichtige Informationen zur Fusion

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Volksbank Kirnau eG ergeben sich keine Veränderungen. Es besteht für Sie KEIN Handlungsbedarf.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Volksbank Krautheim eG gilt die bisherige IBAN nach der Fusion noch für eine Übergangszeit von mindestens 24 Monaten.

Alle Buchungen werden also weiterhin ausgeführt.

Fragen & Antworten (FAQs) für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Volksbank Krautheim eG

Ihr Kontakt zur Bank
Name & Kontaktdaten der fusionierten Bank

Name und Anschrift Ihrer Bank lautet nun:

Volksbank Kirnau-Krautheim eG
Hauptstr. 24
74749 Rosenberg
Telefon: 06295 9202-0
E-Mail: info@vb-kirnau-krautheim.de
Web: www.vb-kirnau-krautheim.de

Bankleitzahl & BIC

Im Zuge der Fusion vereinheitlichen wir BIC und Bankleitzahl (BLZ).

Für die Volksbank Kirnau-Krautheim eG gilt dann:
BIC: GENODE61RNG
BLZ: 674 617 33

Servicezeiten & Beratung
Beratungszeiten

Unsere Berater stehen Ihnen von 8 Uhr bis 20 Uhr für individuelle Beratungen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin.

Servicezeiten

Sie können Ihre Bankgeschäfte in allen Bankstellen der Volksbank Kirnau-Krautheim eG tätigen: in Assamstadt, Eubigheim, Krautheim, Merchingen, Osterburken und Rosenberg.

Wie erreiche ich künftig meine Beraterin oder meinen Berater?

Alle Telefonnummern bleiben bestehen. Unsere E-Mail-Adressen lauten: vorname.nachname@vb-kirnau-krautheim.de

Gerne können Sie auch online einen Termin vereinbaren.

Änderungen bei Konten & Verträgen
Ändert sich meine IBAN (Kontonummer)?

Ja, da sich die Bankleitzahl ändert, ändert sich auch Ihre IBAN.

Ihre neue IBAN  wurde Ihnen bereits für jedes Konto schriftlich mitgeteilt!

Bitte achten Sie darauf, keine Kombination aus alter und neuer IBAN zu verwenden, da es ansonsten zu Fehlbuchungen kommt.

Die bisherige IBAN gilt nach der Fusion noch für eine Übergangszeit von mindestens 24 Monaten. Alle Buchungen werden also weiterhin ausgeführt.

Ich habe ein Konto bei beiden Banken. Was muss ich beachten?

Es bleiben beide Konten bestehen (die IBAN Ihres Kontos der Volksbank Krautheim eG ändert sich, wie oben beschrieben). Für Sie entsteht kein direkter Handlungsbedarf. Falls erforderlich, werden Sie gesondert informiert.

Ich bin Mitglied bei der Volksbank Krautheim eG. Was ändert sich durch die Fusion?

Geschäftsguthaben werden übernommen.
Sie werden automatisch Mitglied der Volksbank Kirnau-Krautheim eG.

Wenn Sie Mitglied beider Banken sind, werden wir Sie gesondert über die Vorgehensweise informieren.

Behalten Sparbücher, Verträge, Urkunden & andere Dokumente ihre Gültigkeit?

Ja, alle geschlossenen Verträge und Vereinbarungen behalten unverändert ihre Gültigkeit.
Ein Austausch ist nicht erforderlich. Dies gilt auch für Ihre Freistellungsaufträge. Wir werden diese automatisch übertragen. Bereits bestehende Festzinsvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablauf. Darüber hinaus gilt künftig das Preis- und Leistungsverzeichnis der Volksbank Kirnau-Krautheim eG und deren Preisaushang.

Was passiert mit meinem Freistellungsauftrag?

Ihr Freistellungsauftrag wird übernommen. Sollten Sie in beiden Häusern Freistellungsaufträge erteilt haben, werden diese innerhalb der rechtlichen Möglichkeiten automatisch zusammengeführt. Wenn Sie eine Änderung Ihres Freistellungsauftrages wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihre Beraterin bzw. Ihren Berater.

Ändert sich die Gläubiger-ID der Bank?

Einzüge der Volksbank Kirnau-Krautheim eG werden zukünftig mit der DE53ZZZ00000018415 durchgeführt. Diese Einzüge erfolgen gegebenenfalls mit einer neuen Mandatsreferenz, die Ihnen im Rahmen der ersten Zahlung mitgeteilt wird.

Was geschieht mit meinem Darlehensvertrag?

Falls Sie bei der Volksbank Krautheim eG Darlehensverträge abgeschlossen haben, werden wir diese mit rechtswirksamem Vollzug der Eintragung in das Genossenschaftsregister beim Registergericht Mannheim unter der Registernummer GnR Nr. 450005 auf die Volksbank Kirnau-Krautheim eG übertragen. Die Verträge behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Neuer Gläubiger Ihres Darlehens und somit künftiger Ansprechpartner ist damit die Volksbank
Kirnau-Krautheim eG mit Sitz in der Hauptstr. 24, 74749 Rosenberg, vertreten durch den Vorstand Bernhard Eckert, Dieter Ehmann und Jochen Trabold.
Bereits bestehende Festzinsvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit bis zu deren Ablauf. Bitte beachten Sie, dass Zins- und Tilgungsleistungen für Ihr(e) Darlehen künftig auf die Kontonummer(n)/IBAN(s) bei der Volksbank Kirnau-Krautheim eG, BIC: GENODE61RNG zu überweisen sind. Alle maschinellen Einzüge wurden automatisch für Sie umgestellt.

Änderungen im Zusammenhang mit Ihren Karten
Kann ich meine girocard (Debitkarte) weiterverwenden?

Ja, Ihre girocard bleibt vorerst gültig. Bei nächster Fälligkeit bekommen Sie automatisch
eine neue girocard zugeschickt. Ihre Geheimzahl (PIN) ändert sich dabei für Sie nicht.

Wichtig: Bei Verlust/Diebstahl Ihrer alten Karte geben Sie zur Sperrung bitte noch die alte Kontonummer und alte Bankleitzahl an (Telefon: 116 116).

Erhalte ich eine neue Kreditkarte?

Sofern Sie eine Kreditkarte unseres Hauses besitzen, können Sie diese auch nach der technischen Fusion weiterhin wie gewohnt einsetzen.

Auch Ihre Geheimzahl bleibt weiterhin gültig.

Sie erhalten zum Ende des jeweiligen Gültigkeitsdatums eine neue Karte.

Änderungen im Zahlungsverkehr
Welche Änderungen sind bei meinen regelmäßigen Zahlungsvorgängen zu beachten?
  • Grundsätzlich wird es eine längere Übergangszeit (24 Monate) geben, innerhalb der nach der Fusion eingehende Zahlungsaufträge in der Kombination „bisherige IBAN und bisheriger BIC“ auf Ihr Konto richtig verbucht werden.
  • Bei uns gespeicherte Daueraufträge werden zur technischen Fusion automatisch umgestellt.
  • Alle größeren Institutionen und Unternehmen, die regelmäßig Lastschriften oder Gutschriften einreichen (z. B. Strom, Telefon, Dt. Rentenversicherung, Tageszeitung etc.) werden direkt von uns kostenlos über die Änderung Ihrer Bankverbindung benachrichtigt. Eine Liste dieser Unternehmen stellen wir Ihnen als PDF (siehe unten) zur Verfügung.
  • Es gibt aber auch Institutionen und Unternehmen, denen Sie Ihre neuen Bankverbindungsdaten bitte selbst mitteilen sollten. So z. B. bei Ihrem Arbeitgeber oder Vereinen, bei denen Sie Mitglied sind. Vergessen Sie nicht, Ihre Bankdaten auch bei Internetshops und Online-Bezahldiensten zu ändern, falls Sie dort gespeichert
    sind (z. B. Amazon, PayPal, eBay, Kundenkarten etc.). Ein Vordruck zum Ändern Ihrer Bankverbindung finden Sie unten im Link. Ebenso erhalten Sie diesen bei Ihrer Filialen vor Ort.
  • Bitte beachten Sie bei einer Zusammenarbeit mit einem Steuerberater für Anbindung an Servicerechenzentren (wie z. B. DATEV), dass dieser die geänderten Zahlungsdaten zeitnah erhält.
Änderungen im OnlineBanking
Ändert sich mein Zugang zum OnlineBanking?

Rufen Sie Ihr OnlineBanking über die Webseite www.vb-kirnau-krautheim.de auf. Sie können sich auch hier mit Ihren bekannten Zugangsdaten (VR-NetKey bzw. Alias und Ihrer bisherigen PIN) anmelden. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Favoriten oder Lesezeichen in Ihrem Browser entsprechend anzupassen, falls Sie Ihr OnlineBanking dort
hinterlegt haben.

Ich bestätige meine Zahlungen mit einer TAN. Was ändert sich?

Sie können Ihr bisheriges Verfahren unverändert weiter nutzen. Die TAN-Apps können problemlos weitergenutzt werden. Gegebenenfalls kann von Ihnen hier einmalig die Eingabe der Zugangsdaten verlangt werden.

Was passiert mit meinen im OnlineBanking hinterlegten Überweisungs- und Lastschriftvorlagen?

Alle bestehenden Überweisungs- und Lastschriftvorlagen wurden automatisch auf Ihre neue Bankverbindung angepasst. Sollten Sie Empfängerinnen oder Empfänger bei uns im Hause  haben, empfehlen wir Ihnen, die Überweisungsvorlage auf deren neue IBAN abzuändern, auch wenn die Zahlungen vorerst mit der alten IBAN weitergeleitet werden.

Was passiert mit meinen elektronischen Kontoauszügen bzw. den Dokumenten im elektronischen Postfach?

Ihre Daten (Kontoumsätze, Überweisungs- und Lastschriftvorlagen) sowie alle Kontoauszüge und Dokumente in Ihrem elektronischen Postfach im OnlineBanking bleiben erhalten und stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung.

Welche Änderungen ergeben sich bei der Nutzung von Zahlungsverkehrsprogrammen?

Alle wichtigen Informationen hierzu finden Sie in unseren Umstellungsleitfäden (klicken Sie hierzu auf den Link): Umstellungsleitfäden

Was muss ich bei der VR Banking App beachten?

Ihre VR Banking App können Sie problemlos weiternutzen.

Sollten Sie die App eines Fremdanbieters nutzen, wenden Sie sich bitte an Ihren Programmlieferanten.

Was muss ich beachten, wenn ich Zahlungsdateien importiere?

Sie können Zahlungsverkehrsdateien, die mit neuer IBAN erstellt wurden, auf dem bisher bekannten Weg hochladen. Sollte die Zahlungsverkehrsdatei noch mit alter IBAN erstellt worden sein, führt ein Hochladen zu einem Fehler. Bitte löschen Sie daher die Datei und erzeugen eine neue Datei mit neuer IBAN.

Änderungen für Unternehmen, Selbstständige & Vereine
Was ist bei Firmenlastschrift-Mandaten zu beachten?
  • Bestehende Firmenlastschrift-Mandate
    Die aktuellen, bei der Bank hinterlegten Firmenlastschrift-Mandate sind nach der Fusion weiterhin technisch gültig. Dennoch ist es erforderlich, diese Mandate zeitnah zu aktualisieren. Informieren Sie Ihre Geschäftspartner über die Änderung Ihrer IBAN(s). Bitte vereinbaren Sie neue SEPA-Firmenlastschrift-Mandate und reichen uns diese zeitnah ein.
  • Neue Firmenlastschrift-Mandate
    Bei neuen Firmenlastschrift-Mandaten geben Sie bitte Ihre neue(n) IBAN(s) an.
Wie lange kann ich als Unternehmen noch meine Briefbögen mit der alten Bankverbindung einsetzen?

Bitte ändern Sie zeitnah Ihre Kontodaten auf Briefbögen und Rechnungen.
Selbstverständlich sorgen wir für eine Übergangszeit, sodass Zahlungen auch dann richtig auf Ihrem Konto ankommen, wenn die alte Bankverbindung verwendet wird.

Was ist zu beachten, wenn ich EBICS nutze?

Sie müssen zunächst in Ihrem Zahlungsverkehrsprogramm (Softwareprodukt, das mit EBICSVerfahren kommuniziert) die neue IBAN eingerichtet haben. Anschließend kann die Datenübertragung per EBICSVerfahren erfolgen. Ansonsten erscheint der Fehlerhinweis im Kundenprotokoll (PTK/HAC): „Keine Berechtigung für das Konto“.