Aus Volksbank Kirnau eG und Volksbank Krautheim eG wird künftig Volksbank Kirnau-Krautheim eG

Zweimal 100 % Zustimmung!!

Wie bereits laufend informiert und der regionalen Presse zu entnehmen, haben die beschlussfassenden Versammlungen der Volksbank Krautheim eG am 24. Juni 2024 und der Volksbank Kirnau eG am 26. Juni 2024 mit überwältigenden Ergebnissen von jeweils 100% Zustimmung die Verschmelzung zur neuen Volksbank Kirnau-Krautheim eG beschlossen. Mit dem Zusammenschluss sehen beide Banken die einmalige Chance, aus zwei ähnlich großen Banken eine neue Bank auszurichten mit dem Ziel, die regionale Verbundenheit und die Präsenz vor Ort zu erhalten und zu stärken. Dies insbesondere, da die Strukturen der beiden Banken sehr ähnlich sind und die Herausforderungen bei beiden Häusern in gleichem Maße anstehen. Wir stehen dadurch unseren Kunden weiterhin als starker, verlässlicher und greifbarer Partner zur Verfügung.

Damit entsteht eine leistungsstarke Genossenschaftsbank in unserer Region, die ihren Mitgliedern und Kunden vielfältige und moderne Finanzdienstleistungen bietet und für ihre Mitarbeitenden ein sicherer und attraktiver Arbeitgeber ist. Dafür sind jedoch einige technische Veränderungen notwendig:

Wichtige Informationen zur Fusion

Beeinträchtigungen am Wochenende der technischen Fusion vom 16.08.2024 bis 18.08.2024

  • Persönliche Erreichbarkeit: Am Freitag, 16.08.2024 werden die Bankstellen der ehemaligen Volksbank Kirnau eG am Nachmittag und die Bankstellen der ehemaligen Volksbank Krautheim eG ganztags geschlossen sein.

  • Telefonische Erreichbarkeit: Das Kundenservice-Center der Volksbank Kirnau eG steht nur eingeschränkt zur Verfügung.

  • OnlineBanking & OnlineBrokerage: Es kann aufgrund der technischen Umstellungen zu Beeinträchtigungen kommen.

  • Automaten und Kartenzahlungen: Es kann aufgrund der technischen Umstellungen zu Beeinträchtigungen kommen. Versorgen Sie sich bitte rechtzeitig vorher mit Bargeld!
    Verfügungen an Geldautomaten und Bezahlterminals mit der girocard
    (z.B. im Supermarkt oder an der Tankstelle) sind nur eingeschränkt möglich.
    Ihre Kreditkarte können Sie während der gesamten Zeit wie gewohnt nutzen.

  • Kontoauszugsdrucker: Es kann aufgrund der technischen Umstellungen zu Beeinträchtigungen kommen.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Volksbank Kirnau eG ergeben sich keine Veränderungen. Es besteht für Sie KEIN Handlungsbedarf.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Volksbank Krautheim eG gilt die bisherige IBAN nach der Fusion noch für eine Übergangszeit von mindestens 24 Monaten.

Alle Buchungen werden also weiterhin ausgeführt.

Fragen & Antworten (FAQs) für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Volksbank Krautheim eG

Ihr Kontakt zur Bank
Name & Kontaktdaten der fusionierten Bank

Name und Anschrift Ihrer Bank lautet nun:

Volksbank Kirnau-Krautheim eG
Hauptstr. 24
74749 Rosenberg
Telefon: 06295 9202-0
E-Mail: info@vb-kirnau-krautheim.de
Web: www.vb-kirnau-krautheim.de

Bankleitzahl & BIC

Im Zuge der Fusion vereinheitlichen wir BIC und Bankleitzahl (BLZ).

Für die Volksbank Kirnau-Krautheim eG gilt dann:
BIC: GENODE61RNG
BLZ: 674 617 33

Änderungen Bankstellen, Servicezeiten & Beratung
Ändern sich die Öffnungszeiten?

Die Zahlstellen in Ballenberg und Erlenbach werden zum 31.08.2024 geschlossen.

Unsere Bankstelle in Ravenstein-Merchingen öffnet ab 01.09.2024 zusätzlich am Donnerstag Nachmittag von 14 Uhr bis 18 Uhr (befristet bis 31.12.2024)

Die Öffnungszeiten der anderen Bankstellen bleiben unverändert.

Unsere Berater stehen Ihnen von 8 Uhr bis 20 Uhr für individuelle Beratungen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin.

Können Bankgeschäfte in allen Bankstellen getätigt werden?

Ab Montag, 19. August 2024, stehen Ihnen alle Bankstellen beider Banken zur Verfügung.

Sie können Ihre Bankgeschäfte in allen Bankstellen der Volksbank Kirnau-Krautheim eG tätigen: in Assamstadt, Eubigheim, Krautheim, Merchingen, Osterburken und Rosenberg.

Wie erreiche ich künftig meine Beraterin oder meinen Berater?

Alle Telefonnummern bleiben bestehen. Unsere E-Mail-Adressen lauten ab 19.08.2024: vorname.nachname@vb-kirnau-krautheim.de

Gerne können Sie auch online einen Termin vereinbaren.

Änderungen bei Konten & Verträgen
Ändert sich meine IBAN (Kontonummer)?

Ja, da sich die Bankleitzahl ändert, ändert sich auch Ihre IBAN.

Ihre neue IBAN übermitteln wir Ihnen in einem separaten Schreiben, das Ihnen ab dem 05.08.2024 per Post zugeht. Bitte verwenden Sie die neue IBAN erst ab dem 19.08.2024.

Beauftragen Sie den Druck neuer Briefbögen oder ändern Sie Ihre eigenen Vordrucke bzw. Vorlagen erst ab dem 19.08.2024. Ebenso teilen Sie bitte Ihrem Steuerberater oder Geschäftspartnern die neue IBAN erst ab dem 19.08.2024 mit.

Bitte achten Sie darauf, keine Kombination aus alter und neuer IBAN zu verwenden, da es ansonsten zu Fehlbuchungen kommt.

Die bisherige IBAN gilt nach der Fusion noch für eine Übergangszeit von mindestens 24 Monaten. Alle Buchungen werden also weiterhin ausgeführt.

Ich habe ein Konto bei beiden Banken. Was muss ich beachten?

Es bleiben beide Konten bestehen (die IBAN Ihres Kontos der Volksbank Krautheim eG ändert sich, wie oben beschrieben). Für Sie entsteht kein direkter Handlungsbedarf. Falls erforderlich, werden Sie gesondert informiert.

Ich bin Mitglied bei der Volksbank Krautheim eG. Was ändert sich durch die Fusion?

Geschäftsguthaben werden übernommen.
Sie werden automatisch Mitglied der Volksbank Kirnau-Krautheim eG.

Wenn Sie Mitglied beider Banken sind, werden wir Sie gesondert über die Vorgehensweise informieren.

Behalten Sparbücher, Verträge, Urkunden & andere Dokumente ihre Gültigkeit?

Ja, alle geschlossenen Verträge und Vereinbarungen behalten unverändert ihre Gültigkeit.
Ein Austausch ist nicht erforderlich. Dies gilt auch für Ihre Freistellungsaufträge. Wir werden diese automatisch übertragen. Bereits bestehende Festzinsvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablauf. Darüber hinaus gilt künftig das Preis- und Leistungsverzeichnis der Volksbank Kirnau-Krautheim eG und deren Preisaushang.

Was passiert mit meinem Freistellungsauftrag?

Ihr Freistellungsauftrag wird übernommen. Sollten Sie in beiden Häusern Freistellungsaufträge erteilt haben, werden diese innerhalb der rechtlichen Möglichkeiten automatisch zusammengeführt. Wenn Sie eine Änderung Ihres Freistellungsauftrages wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihre Beraterin bzw. Ihren Berater.

Ändert sich die Gläubiger-ID der Bank?

Einzüge der Volksbank Kirnau-Krautheim eG werden zukünftig mit der DE53ZZZ00000018415 durchgeführt. Diese Einzüge erfolgen gegebenenfalls mit einer neuen Mandatsreferenz, die Ihnen im Rahmen der ersten Zahlung mitgeteilt wird.

Was geschieht mit meinem Darlehensvertrag?

Falls Sie bei der Volksbank Krautheim eG Darlehensverträge abgeschlossen haben, werden wir diese mit rechtswirksamem Vollzug der Eintragung in das Genossenschaftsregister beim Registergericht Mannheim unter der Registernummer GnR Nr. 450005 auf die Volksbank Kirnau-Krautheim eG übertragen. Die Verträge behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Neuer Gläubiger Ihres Darlehens und somit künftiger Ansprechpartner ist damit die Volksbank
Kirnau-Krautheim eG mit Sitz in der Hauptstr. 24, 74749 Rosenberg, vertreten durch den Vorstand Bernhard Eckert, Dieter Ehmann und Jochen Trabold.
Bereits bestehende Festzinsvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit bis zu deren Ablauf. Bitte beachten Sie, dass Zins- und Tilgungsleistungen für Ihr(e) Darlehen künftig auf die Kontonummer(n)/IBAN(s) bei der Volksbank Kirnau-Krautheim eG, BIC: GENODE61RNG zu überweisen sind. Alle maschinellen Einzüge werden am 17.08.2024 automatisch für Sie umgestellt.

Änderungen im Zusammenhang mit Ihren Karten
Kann ich meine girocard (Debitkarte) weiterverwenden?

Ja, Ihre girocard bleibt vorerst gültig. Bei nächster Fälligkeit bekommen Sie automatisch
eine neue girocard zugeschickt. Ihre Geheimzahl (PIN) ändert sich dabei für Sie nicht.

Wichtig: Bei Verlust/Diebstahl Ihrer alten Karte geben Sie zur Sperrung bitte noch die alte Kontonummer und alte Bankleitzahl an (Telefon: 116 116).

Erhalte ich eine neue Kreditkarte?

Sofern Sie eine Kreditkarte unseres Hauses besitzen, können Sie diese auch nach der technischen Fusion weiterhin wie gewohnt einsetzen.

Auch Ihre Geheimzahl bleibt weiterhin gültig.

Sie erhalten zum Ende des jeweiligen Gültigkeitsdatums eine neue Karte.

Änderungen im Zahlungsverkehr
Welche Änderungen sind bei meinen regelmäßigen Zahlungsvorgängen zu beachten?
  • Grundsätzlich wird es eine längere Übergangszeit (24 Monate) geben, innerhalb der nach der Fusion eingehende Zahlungsaufträge in der Kombination „bisherige IBAN und bisheriger BIC“ auf Ihr Konto richtig verbucht werden.
  • Bei uns gespeicherte Daueraufträge werden zur technischen Fusion automatisch umgestellt.
  • Alle größeren Institutionen und Unternehmen, die regelmäßig Lastschriften oder Gutschriften einreichen (z. B. Strom, Telefon, Dt. Rentenversicherung, Tageszeitung etc.) werden direkt von uns kostenlos über die Änderung Ihrer Bankverbindung benachrichtigt. Eine Liste dieser Unternehmen stellen wir Ihnen als PDF (siehe unten) zur Verfügung.
  • Es gibt aber auch Institutionen und Unternehmen, denen Sie Ihre neuen Bankverbindungsdaten bitte selbst mitteilen sollten. So z. B. bei Ihrem Arbeitgeber oder Vereinen, bei denen Sie Mitglied sind. Vergessen Sie nicht, Ihre Bankdaten auch bei Internetshops und Online-Bezahldiensten zu ändern, falls Sie dort gespeichert
    sind (z. B. Amazon, PayPal, eBay, Kundenkarten etc.). Ein Vordruck zum Ändern Ihrer Bankverbindung finden Sie unten im Link. Ebenso erhalten Sie diesen bei Ihrer Filialen vor Ort.
  • Bitte beachten Sie bei einer Zusammenarbeit mit einem Steuerberater für Anbindung an Servicerechenzentren (wie z. B. DATEV), dass dieser die geänderten Zahlungsdaten zeitnah erhält.
Änderungen im OnlineBanking
Ändert sich mein Zugang zum OnlineBanking?

Ab dem 19. August 2024 rufen Sie Ihr OnlineBanking über die Webseite www.vb-kirnau-krautheim.de auf. Sie können sich auch hier mit Ihren bekannten Zugangsdaten (VR-NetKey bzw. Alias und Ihrer bisherigen PIN) anmelden. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Favoriten oder Lesezeichen in Ihrem Browser entsprechend anzupassen, falls Sie Ihr OnlineBanking dort
hinterlegt haben.

Ich bestätige meine Zahlungen mit einer TAN. Was ändert sich?

Sie können Ihr bisheriges Verfahren unverändert weiter nutzen. Die TAN-Apps können problemlos weitergenutzt werden. Gegebenenfalls kann von Ihnen hier einmalig die Eingabe der Zugangsdaten verlangt werden.

Was passiert mit bereits eingerichteten Terminüberweisungen?

Alle bereits vor der Fusion an die Bank übertragenen Terminüberweisungen werden zum geplanten Zeitpunkt ausgeführt. Es besteht für Sie kein Handlungsbedarf.

Was passiert mit meinen im OnlineBanking hinterlegten Überweisungs- und Lastschriftvorlagen?

Alle bestehenden Überweisungs- und Lastschriftvorlagen werden automatisch auf Ihre neue Bankverbindung angepasst. Sollten Sie Empfängerinnen oder Empfänger bei uns im Hause  haben, empfehlen wir Ihnen, die Überweisungsvorlage auf deren neue IBAN abzuändern, auch wenn die Zahlungen vorerst mit der alten IBAN weitergeleitet werden.

Was passiert mit meinen elektronischen Kontoauszügen bzw. den Dokumenten im elektronischen Postfach?

Ihre Daten (Kontoumsätze, Überweisungs- und Lastschriftvorlagen) sowie alle Kontoauszüge und Dokumente in Ihrem elektronischen Postfach im OnlineBanking bleiben erhalten und stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung.

Rückgabe von Lastschriften im OnlineBanking

Wenn Sie nach erfolgter technischer Fusion eine Lastschrift zurückgeben möchten, die bereits vor der technischen Fusion von Ihrem Konto abgebucht wurde, so wenden Sie sich bitte an Ihre Beraterin oder Ihren Berater. Eine Online-Rückgabe von Lastschriften mit Buchungsdatum vor der technischen Fusion ist nach dieser nicht mehr möglich.
Die Lastschriften, die nach der technischen Fusion gebucht werden, können von Ihnen selbstverständlich wie gewohnt auch online zurückgegeben werden.

Welche Änderungen ergeben sich bei der Nutzung von Zahlungsverkehrsprogrammen?

Alle wichtigen Informationen hierzu finden Sie in unseren Umstellungsleitfäden (klicken Sie hierzu auf den Link): Umstellungsleitfäden

Was muss ich bei der VR Banking App beachten?

Ihre VR Banking App können Sie in den allermeisten Fällen problemlos weiternutzen. In seltenen Fällen ist eine Neueinrichtung der VR Banking App unter der neuen Bankleitzahl 674 617 33 notwendig. Nach der Neuinstallation der App legen Sie einfach eine neue Bankverbindung mit der BLZ 674 617 33 an. Als Zugangsdaten verwenden Sie
bitte den Ihnen bekannten VR-NetKey/Alias sowie Ihre persönliche PIN. Sollten Sie die App eines Fremdanbieters nutzen, wenden Sie sich bitte an Ihren Programmlieferanten.

Was muss ich beachten, wenn ich Zahlungsdateien importiere?

Bis 15.08.2024 können Sie Zahlungsverkehrsdateien, die Sie aus Zahlungsverkehrsprogrammen erstellen, unter Ihrer alten IBAN auf dem bisher bekannten Weg hochladen. Vom 16.08.2024 bis 18.08.2024 sind die Möglichkeiten, Dateien
hochzuladen, stark eingeschränkt. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, diese bereits am 15.08.2024 hochzuladen.
Eine Gewähr, dass ab 16.08.2024 der Upload gelingt, können wir nicht übernehmen. Sollte der Upload gelingen, erfolgt die Verbuchung jedoch erst am 19.08.2024.
Ab 19.08.2024 können Sie Zahlungsverkehrsdateien, die mit neuer IBAN erstellt wurden, auf dem bisher bekannten Weg hochladen. Sollte die Zahlungsverkehrsdatei vor dem 19.08.2024 mit alter IBAN erstellt worden sein, führt ein Hochladen zu einem Fehler. Bitte löschen Sie daher die Datei und erzeugen eine neue Datei mit neuer IBAN.

Änderungen für Unternehmen, Selbstständige & Vereine
Was gibt es beim Betrieb von Kartenterminals zu beachten?

Wir leiten die Umsätze aus Kartenzahlungen Ihrer Kunden automatisch an Ihre neue IBAN weiter. Die von uns ausgelieferten Terminals werden automatisch umgestellt.
Sofern Sie Ihr Terminal nicht über uns bezogen haben, teilen Sie dem Anbieter ab dem
19.08.2024 bitte Ihre neue IBAN mit.

Was ist bei Firmenlastschrift-Mandaten zu beachten?
  • Bestehende Firmenlastschrift-Mandate
    Die aktuellen, bei der Bank hinterlegten Firmenlastschrift-Mandate sind nach der Fusion weiterhin technisch gültig. Dennoch ist es erforderlich, diese Mandate zeitnah zu aktualisieren. Informieren Sie Ihre Geschäftspartner über die Änderung Ihrer IBAN(s). Bitte vereinbaren Sie neue SEPA-Firmenlastschrift-Mandate und reichen uns diese zeitnah ein.
  • Neue Firmenlastschrift-Mandate
    Bei neuen Firmenlastschrift-Mandaten, die erst nach der technischen Fusion gültig sind, geben Sie bitte Ihre neue(n) IBAN(s) an.
Wie lange kann ich als Unternehmen noch meine Briefbögen mit der alten Bankverbindung einsetzen?

Bitte ändern Sie zeitnah nach der technischen Fusion Ihre Kontodaten auf Briefbögen und Rechnungen.
Selbstverständlich sorgen wir für eine Übergangszeit, sodass Zahlungen auch dann richtig auf Ihrem Konto ankommen, wenn die alte Bankverbindung verwendet wird.

Ich arbeite mit einem Servicerechenzentrum zusammen. Was ist zu beachten?

Ihr Steuerberater erstellt für Sie Zahlungsverkehrsaufträge oder erhält automatisiert Kontoinformationen
Bitte stimmen Sie sich mit Ihrem Steuerberater im Vorfeld terminlich ab. Mutmaßlich ist Ihr Steuerberater mit mehreren Mandanten durch die IBAN-Umstellung betroffen und dadurch besteht die Gefahr eines zeitlichen Engpasses. Im Idealfall teilen Sie Ihrem Steuerberater am 19.08.2024 die neue IBAN mit und Ihr Steuerberater nimmt die Umstellung gleichtägig vor. Dadurch ist gewährleistet, dass Umsatzinformationen abrufbar sind.

Vom 16. bis 18.08.20.24 ist keine Einreichung von Aufträgen möglich. Ab dem 19.08.2024 können nur Aufträge eingereicht werden, wenn die IBAN im SRZ-Programm umgestellt wurde. Ebenso können Kontoinformationen ab dem 19.08.2024 erst dann zur Verfügung gestellt werden, wenn auf die neue IBAN umgestellt wurde.

Sie nutzen selbst Service-Rechenzentrum-Anwendungen (z. B. DATEV Unternehmen Online)
Bitte führen Sie alle Zahlungen mit bisheriger IBAN bis spätestens 15.08.2024 aus. Der Abruf von Kontoinformationen ist bis dahin möglich.
Vom 16. bis 18.08.2024 können keine Zahlungsaufträge entgegengenommen werden.
Bitte ändern Sie am 19.08.2024 die IBAN in den Einstellungen der Service-Rechenzentrum-Anwendung. Bitte beachten Sie ggf. auch eine eventuelle Änderung der Kontenbezeichnung im Kontenplan des Buchhaltungsteils Ihrer Service-Rechenzentrum-Anwendung. Ab dem 19.08.2024 können nur noch Zahlungsaufträge mit neuer IBAN eingereicht werden bzw. Kontoinformationen übertragen werden.

Was ist zu beachten, wenn ich EBICS nutze?

Inlandszahlungen, die bis 19.08.2024 beim Empfänger sein müssen
Zahlungsaufträge müssen am 16.08.2024 bis 15:00 Uhr eingereicht/freigegeben an uns übermittelt worden sein.
Dies betrifft insbesondere Aufträge, die noch zu unterschreiben sind, wie beispielsweise Lohn- und Gehaltszahlungen.

Inlandszahlungen, die ab dem 19.08.2024 beim Empfänger sein müssen
Ab dem 19.08.2024 müssen Sie zunächst in Ihrem Zahlungsverkehrsprogramm (Softwareprodukt, das mit EBICSVerfahren kommuniziert) die neue IBAN eingerichtet haben. Anschließend kann die Datenübertragung per EBICSVerfahren erfolgen. Ansonsten erscheint der Fehlerhinweis im Kundenprotokoll (PTK/HAC): „Keine Berechtigung für
das Konto“.

Auslandszahlungen (AZV)
Auslandszahlungen mit alter IBAN können nur bis 15.08.2024 eingereicht werden.
Vom 16.08.2024 bis 18.08.2024 ist eine Einreichung nicht möglich!
Ab dem 19.08.2024 müssen Sie zunächst in Ihrem Zahlungsverkehrsprogramm (Softwareprodukt, das mit EBICS kommuniziert) die neue IBAN eingerichtet haben. Anschließend kann die Datenübertragung per EBICS-Verfahren erfolgen. Ansonsten erscheint ein Fehlerhinweis im Kundenprotokoll (PTK/HAC): „Keine Berechtigung für dieses
Konto“. Beachten Sie bitte auch unsere Umstellungsleitfäden.

Stand: 01.08.2024